Übersicht über die Grundlagen
und Regeln der Planung

Wichtige Richtlinien zur Kostengliederung und -zuordnung gibt die DIN 276 vor.

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist die gesetzliche Grundlage, die Gegenstand, Umfang und Verfahren der Planung definiert.

Die HOAI regelt auch die exakte Bewertung der planerischen Leistungen im Bereich der Grundleistungen. Diese sind mit dem Honorar abgegolten.

Besondere Leistungen gehen über die Grundleistungen hinaus, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu entgelten.

Ferner sind in der HOAI Regelungen für die Findung von Zeithonoraren, für Zuschläge bei Erschwernissen, für Verfahrensweisen bei Umbau, Modernisierung und Instandhaltung und für die Abgeltung der Nebenkosten vorgegeben.

Im Detail können die Bestimmungen der HOAI unter www.hoai.de nachgelesen werden.

Planungsleistungen nach der HOAI (Übersicht)  































Leistungsphase

nach HOAI

Grundleistungen

Besondere Leistungen


1.
Grundlagen-
ermittlung

a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der
    Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplaner

b) Ermitteln der Planungsrandbedingungen und Beraten zum Leistungsbedarf
    und gegebenenfalls zur technischen Erschließung

c) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

- Mitwirken bei der Bedarfsplanung für komplexe
  Nutzungen zur Analyse der Bedürfnisse, Ziele und
  einschränkenden Gegebenheiten (Kosten-, Termine
  und andere Rahmenbedingungen) des Bauherrn
  und wichtiger Beteiligter

- Bestandsaufnahme, zeichnerische Darstellung
  und Nachrechnen vorhandener Anlagen und
  Anlagenteile

- Datenerfassung,  Analysen  und Optimierungs-
  prozesse im Bestand

- Durchführen von Verbrauchsmessungen

- Endoskopische Untersuchungen

- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Auslobungen
  und bei Vorprüfungen für Planungswettbewerbe


2.
Vorplanung

a) Analysieren der Grundlagen
    Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den Planungsbeteiligten

b) Erarbeiten eines Planungskonzepts, dazu gehören zum Beispiel:
    Vordimensionieren der Systeme und maßbestimmenden Anlagenteile,
    Untersuchen von alternativen Lösungsmöglichkeiten bei gleichen
    Nutzungsanforderungen einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung,
    zeichnerische Darstellung zur Integration in die Objektplanung unter
    Berücksichtigung exemplarischer Details, Angaben zum Raumbedarf

c) Aufstellen eines Funktionsschemas bzw. Prinzipschaltbildes für jede
    Anlage

d) Klären und Erläutern der wesentlichen fachübergreifenden Prozesse,
    Randbedingungen und Schnittstellen, Mitwirken bei der Integration der
    technischen Anlagen

e) Vorverhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit und mit
    den zu beteiligenden Stellen zur Infrastruktur

f) Kostenschätzung nach DIN 276 (2. Ebene) und Terminplanung

g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

 

- Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches

- Durchführen von Versuchen und Modellversuchen


3.
Entwurfs-
planung

a) Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer
    Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen
    sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten
    Fachplanungen, biszum vollständigen Entwurf

b) Festlegen aller Systeme und Anlagenteile

c) Berechnen und Bemessen der technischen Anlagen und Anlagenteile,
    Abschätzen von jährlichen Bedarfswerten (z. B. Nutz-, End- und
    Primärenergiebedarf) und Betriebskosten; Abstimmen des Platzbedarfs für
    technische Anlagen und Anlagenteile; Zeichnerische Darstellung des
    Entwurfs in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab
    mit Angabe maßbestimmender Dimensionen
    Fortschreiben und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der
    Anlagen
    Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten und Angaben zum Beispiel
    für Energiebilanzierungen
    Anlagenbeschreibungen mit Angabe der Nutzungsbedingungen

d) Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte zum
    Aufstellen vorgeschriebener Nachweise; Angabe und Abstimmung der für
    die Tragwerksplanung   notwendigen   Angaben über Durchführungen und
    Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchführungsplänen)

e) Verhandlungen mit Behörden und mit anderen zu beteiligenden Stellen
    über die Genehmigungsfähigkeit

f) Kostenberechnung nach DIN 276 (3. Ebene) und Terminplanung

g) Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der
    Kostenschätzung

h) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

 

- Erarbeiten von besonderen Daten für die Planung
  Dritter, zum Beispiel für Stoffbilanzen, etc.

- Detaillierte Betriebskostenberechnung für die
  ausgewählte Anlage

- Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis

- Berechnung von Lebenszykluskosten

- Detaillierte Schadstoffemissionsberechnung für
  die ausgewählte Anlage

- Detaillierter Nachweis von Schadstoffemissionen

- Aufstellen   einer   gewerkeübergreifenden
  Brandschutzmatrix

- Fortschreiben des technischen Teils des
  Raumbuches

- Auslegung der technischen Systeme bei
  Ingenieurbauwerken nach Maschinenrichtlinie

- Anfertigen von Ausschreibungszeichnungen bei
  Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm

- Mitwirken bei einer vertieften Kostenberechnung

- Simulationen zur Prognose des Verhaltens von
  Gebäuden, Bauteilen, Räumen und Freiräumen


4. Genehmigungs-
planung

a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für
    öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich
    der Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen sowie Mitwirken bei
    Verhandlungen mit Behörden

b) Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen
    und Berechnungen

 

 



5. 
Ausführungs-
planung

a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der
    Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der
    Lösung) unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten
    Fachplanungen bis zur ausführungsreifen Lösung

b) Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der
    technischen Anlagen und Anlagenteile.
    Zeichnerische Darstellung der Anlagen in einem mit dem Objektplaner
    abgestimmten Ausgabemaßstab und Detaillierungsgrad einschließlich    
    Dimensionen (keine Montage- oder Werkstattpläne).
    Anpassen und  Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der
    Anlagen bzw. der GA-Funktionslisten.
    Abstimmen der Ausführungszeichnungen mit dem Objektplaner und den
    übrigen Fachplanern.

c) Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen

d) Fortschreibung des Terminplans

e) Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungs-
    ergebnisse und der dann vorliegenden Ausführungsplanung
    des Objektplaners, Übergeben der fortgeschriebenen Ausführungsplanung
    an die ausführenden Unternehmen

f) Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden
   Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung

 

- Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des
  Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der
  Schlitz-und Durchbruchsplanung

- Anfertigen von Plänen für Anschlüsse von
  beigestellten Betriebsmitteln und Maschinen
  (Maschinenanschlussplanung) mit besonderem
  Aufwand (zum Beispiel bei Produktions-
  einrichtungen)

- Leerrohrplanung mit besonderem Aufwand (zum
  Beispiel bei Sichtbeton oder Fertigteilen)

- Mitwirkung bei Detailplanungen mit besonderem
  Aufwand, zum Beispiel Darstellung von
  Wandabwicklungen in hochinstallierten
  Bereichen

- Anfertigen von allpoligen Stromlaufplänen

 


6.
Vorbereitung
der Vergabe

a) Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von
    Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der
    Planung fachlich Beteiligter

b) Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere mit Leistungs-
    verzeichnissen nach Leistungsbereichen, einschließlich der
    Wartungsleistungen auf Grundlage bestehender Regelwerke

c) Mitwirken beim Abstimmen der Schnittstellen zu den
    Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten

d) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten
    Leistungsverzeichnisse

e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten
    Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung

f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen

 

- Erarbeiten der Wartungsplanung und
  –organisation

- Ausschreibung von Wartungsleistungen, soweit
von bestehenden Regelwerken abweichend


7.
Mitwirkung bei der Vergabe

a) Einholen von Angeboten

b) Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel nach
    Einzelpositionen, Prüfen und Werten der Angebote für zusätzliche oder
    geänderte Leistungen der ausführenden Unternehmen und der
    Angemessenheit der Preise
c) Führen von Bietergesprächen

d) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten
    Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung

e) Erstellen der Vergabevorschläge, Mitwirken bei der Dokumentation der
    Vergabeverfahren

f) Mitwirken bei der Auftragserteilung

 

- Prüfen und Werten von Nebenangeboten

- Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich
  begründeten Angeboten (Claimabwehr)


8.
Objekt-
betreuung und Dokumentation

a) Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der
         öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit
         den ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den
         Montage- und Werkstattplänen, den einschlägigen Vorschriften und den
          allgemein anerkannten Regeln der Technik

b) Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Beteiligten

c) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen des Terminplans
        (Balkendiagramm)

d) Dokumentation des Bauablaufs (Bautagebuch)

e) Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher
        Leistungen der Unternehmer und der Angemessenheit der Preise

f) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen

g) Rechnungsprüfung in rechnerischer und fachlicher Hinsicht mit Prüfen
        und Bescheinigen des Leistungsstandes anhand nachvollziehbarer
        Leistungsnachweise

h) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnungen der
        ausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und
        dem Kostenanschlag

i) Kostenfeststellung

j) Mitwirken bei Leistungs- u. Funktionsprüfungen

k) fachtechnische   Abnahme   der   Leistungen auf Grundlage der
        vorgelegten
Dokumentation, Erstellung eines Abnahmeprotokolls, 
        Feststellen von Mängeln und Erteilen einer Abnahmeempfehlung

l)   Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran

m) Prüfung der übergebenen Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit,
        Vollständigkeit und stichprobenartige Prüfung auf Übereinstimmung
        mit dem Stand der Ausführun

n) Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf Mängelbeseitigung

o)  Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel

p) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen
         Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts

 

- Durchführen von Leistungsmessungen und
  Funktionsprüfungen

- Werksabnahmen

- Fortschreiben der Ausführungspläne (zum
  Beispiel Grundrisse, Schnitte, Ansichten) bis
  zum Bestand

- Erstellen von Rechnungsbelegen anstelle der
  ausführenden Firmen, zum Beispiel Aufmaß

- Schlussrechnung (Ersatzvornahme)

- Erstellen   fachübergreifender Betriebs-
  anleitungen (zum Beispiel  Betriebshandbuch,
  Reparaturhandbuch) oder computer-aided
  Facility Management-Konzepte

- Planung der Hilfsmittel für Reparaturzwecke


9.
Objektüber-
wachung

a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für
        Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis
        zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich
        notwendiger Begehungen

b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen
         für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen

c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen

 

- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb
  der Verjährungsfrist

- Energiemonitoring innerhalb der Gewähr-
  leistungsphase, Mitwirkung bei den jährlichen
  Verbrauchsmessungen aller Medien

- Vergleich mit den Bedarfswerten aus der
  Planung, Vorschläge für die Betriebsoptimierung
   und zur Senkung des Medien- und Energie-
    verbrauches


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