Übersicht über die Grundlagen
und Regeln der Planung
Wichtige Richtlinien zur Kostengliederung und -zuordnung gibt die DIN 276 vor.
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist die gesetzliche Grundlage, die Gegenstand, Umfang und Verfahren der Planung definiert.
Die HOAI regelt auch die exakte Bewertung der planerischen Leistungen im Bereich der Grundleistungen. Diese sind mit dem Honorar abgegolten.
Besondere Leistungen gehen über die Grundleistungen hinaus, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu entgelten.
Ferner sind in der HOAI Regelungen für die Findung von Zeithonoraren, für Zuschläge bei Erschwernissen, für Verfahrensweisen bei Umbau, Modernisierung und Instandhaltung und für die Abgeltung der Nebenkosten vorgegeben.
Im Detail können die Bestimmungen der HOAI unter www.hoai.de nachgelesen werden.
Planungsleistungen nach der HOAI (Übersicht)
Leistungsphase nach HOAI |
Grundleistungen |
Besondere Leistungen |
1. |
a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der b) Ermitteln der Planungsrandbedingungen und Beraten zum Leistungsbedarf c) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse |
- Mitwirken bei der Bedarfsplanung für komplexe
- Bestandsaufnahme, zeichnerische Darstellung
- Datenerfassung, Analysen und Optimierungs- - Durchführen von Verbrauchsmessungen - Endoskopische Untersuchungen
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Auslobungen |
2. |
a) Analysieren der Grundlagen b) Erarbeiten eines Planungskonzepts, dazu gehören zum Beispiel:
c) Aufstellen eines Funktionsschemas bzw. Prinzipschaltbildes für jede d) Klären und Erläutern der wesentlichen fachübergreifenden Prozesse,
e) Vorverhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit und mit
f) Kostenschätzung nach DIN 276 (2. Ebene) und Terminplanung g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
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- Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches |
3. |
a) Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer b) Festlegen aller Systeme und Anlagenteile c) Berechnen und Bemessen der technischen Anlagen und Anlagenteile, d) Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte zum e) Verhandlungen mit Behörden und mit anderen zu beteiligenden Stellen f) Kostenberechnung nach DIN 276 (3. Ebene) und Terminplanung g) Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der h) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
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- Erarbeiten von besonderen Daten für die Planung - Detaillierte Betriebskostenberechnung für die - Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis - Berechnung von Lebenszykluskosten |
4. Genehmigungs- |
a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für b) Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen
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5. |
a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der b) Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der c) Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen d) Fortschreibung des Terminplans e) Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungs- f) Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden
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- Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des - Anfertigen von Plänen für Anschlüsse von - Leerrohrplanung mit besonderem Aufwand (zum - Mitwirkung bei Detailplanungen mit besonderem - Anfertigen von allpoligen Stromlaufplänen
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6. |
a) Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von b) Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere mit
Leistungs- c) Mitwirken beim Abstimmen der Schnittstellen zu den d) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen
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- Erarbeiten der Wartungsplanung und - Ausschreibung von Wartungsleistungen, soweit |
7. |
a) Einholen von Angeboten b) Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel nach d) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten e) Erstellen der Vergabevorschläge, Mitwirken bei der Dokumentation der f) Mitwirken bei der Auftragserteilung
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- Prüfen und Werten von Nebenangeboten - Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich |
8. |
a) Überwachen der
Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der b) Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Beteiligten c) Aufstellen, Fortschreiben
und Überwachen des Terminplans d) Dokumentation des Bauablaufs (Bautagebuch) e) Prüfen und
Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher f) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen g) Rechnungsprüfung
in rechnerischer und fachlicher Hinsicht mit Prüfen h) Kostenkontrolle
durch Überprüfen der Leistungsabrechnungen der i) Kostenfeststellung j) Mitwirken bei Leistungs- u. Funktionsprüfungen k)
fachtechnische Abnahme der Leistungen auf
Grundlage der l) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran m) Prüfung der
übergebenen Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit, n) Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf Mängelbeseitigung o) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel p) Systematische
Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen
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- Durchführen von Leistungsmessungen und - Werksabnahmen - Fortschreiben der Ausführungspläne (zum - Erstellen von Rechnungsbelegen anstelle der - Schlussrechnung (Ersatzvornahme) - Erstellen fachübergreifender Betriebs- - Planung der Hilfsmittel für Reparaturzwecke |
9. |
a) Fachliche
Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für b) Objektbegehung
zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
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- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb - Energiemonitoring innerhalb der Gewähr- - Vergleich mit den Bedarfswerten aus der |
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